245
SABIC
SABIC EPDM 245
| Verfügbarkeit: | |
|---|---|
| Menge: | |
TYPISCHE IMMOBILIENWERTE:
| EIGENSCHAFTEN | TYPISCHE WERTE | EINHEITEN | TESTMETHODEN |
| POLYMER-EIGENSCHAFTEN | |||
| Mooney-Viskosität | |||
| ML 1+4, 125 °C (1) | 25 |
MU |
ASTMD 1646 |
| Ethylengehalt | 40 |
Gew.% |
ASTMD 3900 |
| Gehalt an Ethylidennorbornen (ENB). | 4.5 |
Gew.% | ASTMD 6047 |
EIGENSCHAFTEN:
SABIC EPDM 245 wurde entwickelt für: hervorragende Verarbeitbarkeit, die zu kürzeren Misch- und Formzeiten führt, gute Tieftemperatureigenschaften, gute Tieftemperaturflexibilität und Druckverformungsrest, schnelle Aushärtungsgeschwindigkeit und hohen Aushärtungszustand. LAGERUNG UND HANDHABUNG:
SABIC EPDM 245 sollte in der Originalverpackung bei Umgebungstemperatur und unter trockenen Bedingungen gelagert werden; Einwirkung von Hitze, ultraviolettem Licht und direkter Sonneneinstrahlung sollte vermieden werden. Unter geeigneten Lagerbedingungen ist das Produkt ab Herstellungsdatum 24 Monate haltbar. SABIC verlängert seine Garantie nicht, wenn die Lagerbedingungen unzureichend sind, was zu einer Qualitätsverschlechterung wie Materialverhärtung oder Farbveränderung führen kann, was zu einer unzureichenden Produktleistung führen könnte.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Jeder Verkauf durch SABIC, seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen (jeweils ein „Verkäufer“) erfolgt ausschließlich zu den Standardverkaufsbedingungen des Verkäufers (auf Anfrage erhältlich), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart und im Namen des Verkäufers unterzeichnet wurde. Obwohl die hierin enthaltenen Informationen in gutem Glauben bereitgestellt werden, übernimmt der VERKÄUFER KEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER NICHTVERLETZUNG VON GEISTIGEM EIGENTUM, NOCH ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG, WEDER DIREKT ODER INDIREKT, IN BEZUG AUF DIE LEISTUNG, EIGNUNG ODER EIGNUNG FÜR DEN VORGESEHENEN GEBRAUCH ODER ZWECK DIESER PRODUKTE ANWENDUNG. Jeder Kunde muss durch geeignete Tests und Analysen die Eignung der Verkäufermaterialien für den jeweiligen Verwendungszweck des Kunden feststellen. Keine Aussage des Verkäufers über eine mögliche Nutzung eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Designs ist als Gewährung einer Lizenz im Rahmen eines Patents oder eines anderen geistigen Eigentumsrechts gedacht oder sollte so ausgelegt werden.